Leistungsphasen 1-4

Diese vier Leistungsphasen sind immer Mindestbestandteil einer Baugenehmigung. Im Volksmund wird mit diesen Leistungsphasen von der STATIK gesprochen.

  • LP 1 Grundlagenermittlung
    • Klären der Aufgabenstellung auf dem Fachgebiet Tragwerksplanung im Benehmen mit dem Objektplaner
  • LP 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
    • Beraten in statisch-konstruktiver Hinsicht unter Berücksichtigung der Belange der Standsicherheit, der Gebrauchsfähigkeit und der Wirtschaftlichkeit
    • Mitwirken bei dem Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der Lösungs­möglichkeiten des Tragwerks unter gleichen Objektbedingungen mit skizzenhafter Darstellung, Klärung und Angabe der für das Tragwerk wesentlichen konstruktiven Festlegungen für zum Beispiel Baustoffe, Bauarten und Herstellungsverfahren, Konstruktionsraster und Gründungsart
    • Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
    • Mitwirken bei der Kostenschätzung; bei Gebäuden und zugehörigen baulichen Anlagen nach DIN 276
  • LP 3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
    • Erarbeiten der Tragwerkslösung unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zum konstruktiven Entwurf mit zeichnerischer Darstellung
    • Überschlägige statische Berechnung und Bemessung
    • Grundlegende Festlegungen der konstruktiven Details und Hauptabmessungen des Tragwerks für zum Beispiel Gestaltung der tragenden Querschnitte, Aussparungen und Fugen; Ausbildung der Auflager- und Knotenpunkte sowie der Verbindungsmittel
    • Mitwirken bei der Objektbeschreibung
    • Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
    • Mitwirken bei der Kostenberechnung, bei Gebäuden und zugehörigen baulichen Anlagen: nach DIN 276
    • Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kosten­schätzung
  • LP 4 Genehmigungsplanung
    • Aufstellen der prüffähigen statischen Berechnungen für das Tragwerk unter Berücksichtigung der vorgegebenen bauphysikalischen Anforderungen
    • Bei Ingenieurbauwerken: Erfassen von normalen Bauzuständen
    • Anfertigen der Positionspläne für das Tragwerk oder Eintragen der statischen Positionen, der Tragwerksabmessungen, der Verkehrslasten, der Art und Güte der Baustoffe und der Beson­derheiten der Konstruktionen in die Entwurfszeichnungen des Objektsplaners (zum Beispiel in Transparentpausen)
    • Zusammenstellen der Unterlagen der Tragwerksplanung zur bauaufsichtlichen Genehmigung
    • Verhandlungen mit Prüfämtern und Prüfingenieuren
    • Vervollständigen und Berichtigen der Berechnungen und Pläne

Leistungsphasen 5-6

Die hier aufgeführten Leistungsphasen sind weiterreichende Leistungen.

  • LP 5 Ausführungsplanung
    • Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen
    • Anfertigen der Schalpläne in Ergänzung der fertig gestellten Ausführungspläne des Objektplaners
    • Zeichnerische Darstellung der Konstruktionen mit Einbau- und Verlegeanweisungen, zum Beispiel Bewehrungspläne, Stahlbaupläne, Holzkonstruktionspläne (keine Werkstattzeichnungen)
    • Aufstellen detaillierter Stahl- oder Stücklisten als Ergänzung zur zeichnerischen Darstellung der Konstruktionen mit Stahlmengenermittlung
  • LP 6 Vorbereitung der Vergabe
    • Ermitteln der Betonstahlmengen im Stahlbetonbau, der Stahlmengen in Stahlbau und der Holzmengen im Ingenieurholzbau als Beitrag zur Mengenermittlung des Objektplaners
    • Überschlägiges Ermitteln der Mengen der konstruktiven Stahlteile und statisch erforderlichen Verbindungs- und Befestigungsmittel im Ingenieurholzbau
    • Aufstellen von Leistungsbeschreibungen als Ergänzung zu den Mengenermittlungen als Grund­lage für das Leistungsverzeichnis des Tragwerks